AVGS-Coaching mit Gutschein für die Kostenübernahme
Sie sind bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht? Dann können Sie einen Antrag für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) stellen. Bei Vorlage des Gutscheins ist das Coaching für Sie komplett kostenfrei. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines AVGS. Ob das Coaching gefördert werden kann, liegt im Ermessen Ihres Arbeitsvermittlers. Nach Erhalt des AVGS haben Sie als Kunde die freie Coach-Wahl.
Meine Kooperationspartner sind nach AZAV zertifizierte und zugelassene Bildungsträger nach dem Recht der Arbeitsförderung zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. In Kooperation mit den unten aufgeführten Trägern findet das Coaching mit mir ausschließlich online statt und kann bundesweit in Anspruch genommen werden.